Zuläufe oder Abzweige sind Anschlussformstücke aus Beton oder anderen genormten oder bauaufsichtlich zugelassenen Werkstoffen, die werkseitig in der Nennweite DN 150 und bauseits in den Nennweiten DN 100, 150, 200 und 250 in die Rohre aus Beton oder Stahlbeton eingebaut werden. Sie werden in der Regel in der oberen Hälfte des Rohrumfangs zwischen Kämpfer und Scheitel oder im Scheitel angeordnet (Seiten- oder Scheitelzulauf). Die Achse des Zulaufs bildet mit der Achse des durchgehenden Rohres einen Winkel von 45° oder 90°. Bei Betonrohren mit Fuß ist sie etwa 10° gegen die Waagerechte nach oben geneigt. Zuläufe werden werkseitig bei der Rohrherstellung angeformt, nachträglich in die Rohre einbetoniert oder werkseitig bzw. auf der Baustelle in Bohrungen eingesetzt. Die letztere Vorgehensweise bietet größtmögliche Flexibilität in Bezug auf die örtliche Festlegung von Lage und Höhe der anzuschließenden Leitung.